Ob ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarifvertrag. Viele Unternehmen zahlen diese Leistung auch freiwillig. Dabei kann die Höhe der Zahlung durch den Arbeitgeber bis zu 40 Euro pro Monat betragen.
Die aktuellen Zahlen des Gesetzgebers zur Arbeitnehmersparzulage, zu den Einkommensgrenzen, zum förderfähigen Höchstbetrag und zur Maximalförderung haben wir für Sie in unserer Übersicht Zahlen, Daten, Fakten zusammengestellt.