Köln, 5. Mai 2011 – Neben der Altersvorsorge gehört vor allem der Schutz vor der Berufsunfähigkeit zu den existenziellen Absicherungen des Menschen: Denn jeder vierte Deutsche scheidet inzwischen wegen Krankheit oder infolge eines Unfalls vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Wer sich für einen solchen Fall nicht ausreichend privat abgesichert hat, muss seinen Lebensstil anschließend drastisch einschränken: Die sogenannte Erwerbsminderungsrente für gesetzlich Versicherte beträgt nur rund 36 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Wer mehr als drei Stunden täglich eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ausüben kann, erhält sogar nur die halbe Erwerbsminderungsrente von circa 18 Prozent des Bruttoeinkommens. Selbstständige und Freiberufler müssen noch stärker in Eigenregie vorsorgen, da sie in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliche Rente haben. Wie sie dabei von der staatlichen Förderung des kombinierten Berufsunfähigkeitsschutzes mit der Basisrente profitieren können, erläutert Guido Heitz, Direktor Produktmanagement der OVB Vermögensberatung AG in Köln.
Staatliche Förderung nutzen und Berufsunfähigkeit absichern
Die Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der sogenannten Rürup-Rente eignet sich insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und für einkommensstarke Arbeitnehmer mit Absicherungsbedarf gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit und dem Wunsch, fürs Alter vorzusorgen. Der Vorteil: Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Auch an den Kosten für eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung beteiligt sich das Finanzamt – vorausgesetzt ihr Anteil beträgt maximal 50 Prozent des Gesamtbeitrages. Einzelpersonen können jährlich Vorsorgeleistungen bis zu 20.000 Euro, Ehepaare bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen. Hierzu zählen neben den Beiträgen für die Basisrente auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Von diesen maximal anzusetzenden Vorsorgeleistungen sind 2011 bereits 72 Prozent steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte auf 100 Prozent. Guido Heitz: „Wer seine sonstigen Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel die Beiträge zur Basisabsicherung der Krankenversicherung und Pflegeversicherung, bereits ausgeschöpft hat, was meist der Fall ist, kann seine Steuerlast mit der Vorsorgekombination zusätzlich verringern und den Staat so am Aufbau einer weiteren Altersvorsorge beteiligen.“
Vorausschauende Planung zahlt sich aus!
Ein weiteres Plus: Ausgezahlte Rentenleistungen aus Rürup-Basisrenten sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezugs festgelegt und als fester Betrag in Euro dauerhaft festgeschrieben – genau wie bei der gesetzlichen Rente. Dies gilt auch für die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsrente aus der geförderten Kombination mit der Basisrente. Bereits bei Vertragsabschluss sollte der Sparer daher gemeinsam mit seinem Berater die steuerliche Situation beim späteren Rentenbeginn berücksichtigen. „Die umfassende Betreuung des Kunden und eine detaillierte Analyse seiner weiteren Lebensplanung garantieren ein bestmögliches Versorgungsziel“, so Guido Heitz.
Vorsicht vor vorzeitigen Vertragsauflösungen!
Grundsätzlich gilt, dass die Kombination von Berufsunfähigkeitsschutz und Basisrente auf Dauer angelegt sein sollte. Im Mittelpunkt der Beratung steht deshalb die Existenzsicherung – nicht die mögliche Steuerersparnis. „Eine mögliche Beitragsfreistellung wirkt sich negativ auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit aus. Gerade Berufseinsteiger mit geringem Einkommen oder Familien in angespannten wirtschaftlichen Situationen sind daher mit separaten Verträgen besser beraten“, gibt Guido Heitz zu bedenken.