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So fördert der Staat den Nachwuchs: Was sich 2012 ändert

Köln, 23. Januar 2012 – Das neue Jahr bringt Eltern und ihrem Nachwuchs finanzielle Entlastungen. Eine gute Gelegenheit, um über die Vorsorge für die eigenen Kinder nachzudenken. Guido Heitz, Direktor Produktmanagement der OVB Vermögensberatung AG in Köln, erklärt, was sich 2012 ändert und wie Eltern am besten für ihre Kinder vorsorgen.

Kindergeld und Freibeträge: Keine Einkommensprüfung mehr für volljährige Kinder!

Zukünftig erhalten Eltern auch dann Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren, die sich in Ausbildung befinden, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes mehr als 8.004 Euro pro Jahr betragen. Die sogenannte Einkommensprüfung entfällt aufgrund einer Neuregelung im Steuervereinfachungsgesetz 2011 ab Beginn 2012. Auch Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder im Erststudium befinden, werden daher unabhängig von der bisherigen Verdienst-Obergrenze bei der Kindergeldzahlung berücksichtigt. Befindet sich der Nachwuchs in einer Zweitausbildung, entfallen Kindergeld und Kinderfreibetrag nur dann, wenn das Kind neben seiner Ausbildung mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. „Die vereinfachte und verbesserte Regelung der Kindergeldberechtigung dürfte viele Eltern freuen und schafft Klarheit und Planbarkeit. Eine Investition in die Altersversorgung oder Vermögensplanung gibt mehr Sicherheit im Alter. Kunden können so von weiteren Förderungen profitieren“, sagt der OVB Experte.

Höhere Betreuungskosten für die Kleinen absetzbar

Eine besondere Entlastung erhalten darüber hinaus Eltern von kleineren Kindern: Erstmalig können sie Betreuungskosten für alle Kinder unter 14 Jahren als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen und so Geld sparen. Die Neuregelung, ebenfalls verankert im Steuervereinfachungsgesetz 2011, verzichtet auf die bisher geltenden persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Behinderung. Eltern können nun bis zu maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr absetzen. Wer seinen Kindern eine sorgenfreiere Zukunft ermöglichen will, investiert die Geldgeschenke, die der Staat dem Nachwuchs macht. „Eltern sollten so früh wie möglich mit dem Vermögens- oder Altersversorgungssparen beginnen, um langfristig vom Zinseszins zu profitieren“, so Guido Heitz. Wer etwa 20 Jahre lang monatlich 50 Euro einzahlt, erzielt bei einem Zinssatz von drei Prozent eine stolze Summe von 16.384 Euro. Die Finanzierung von Führerschein, Auto, Wohnungseinrichtung oder Studium ist dann viel einfacher.

Riester: Nachwuchs lässt Sparquote wachsen

Wer bereits bei seiner privaten Altersversorgung auf eine Riester-Rente setzt und Nachwuchs bekommen hat, sollte ihn in die bestehenden Verträge einbeziehen. „Der Anbieter muss über den Nachwuchs informiert werden, nur so erhält der Sparer den vollen Anspruch auf die staatliche Förderung“, erklärt der OVB Experte. Die Kinderzulage wird bei Riesterverträgen für jedes Kind ausgezahlt, das kindergeldberechtigt ist, maximal bis zum 25. Lebensjahr. In den meisten Fällen lassen sich Verträge aufstocken – ohne eine Prämienmehrbelastung. Seit 2008 beträgt die jährliche Kinderzulage für Neugeborene bereits 300 Euro jährlich, Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten 185 Euro.

Individuelle Beratung macht sich bezahlt

Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch gut. Eltern oder Großeltern, die für ihre Kinder oder Enkel vorsorgen wollen, sollten sich über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten umfassend und professionell beraten lassen. „Das A und O für ein individuelles Vorsorgesparen in der Familie ist eine Beratung, die alle Eventualitäten der zukünftigen Lebensplanung, wie beispielsweise ein späteres Studium und natürlich auch mögliche Lebensrisiken, berücksichtigt“, verdeutlicht Guido Heitz.

  

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