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Stichtag 1.1.2012: Gesetzliche Änderungen in der Altersversorgung
Köln, 14. Dezember 2011 – Das neue Jahr wartet mit einigen wichtigen Änderungen in der privaten und betrieblichen Altersversorgung auf. Ob Absenkung des Garantiezinses oder Anhebung der Altersgrenzen aufgrund der Rente mit 67 – bei Produkten der Basisvorsorge, der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge und der Privatvorsorge gibt es einiges zu beachten. Laut einer Umfrage des Marktforschers Toluna im Auftrag von Faktenkontor waren noch im Oktober 83 Prozent der Deutschen nicht ausreichend über die Änderungen informiert. Guido Heitz, Direktor Produktmanagement der OVB Vermögensberatung AG in Köln, erklärt, was das Jahr 2012 an gesetzlichen Neuerungen mit sich bringt.

Die Rente mit 67 wird stufenweise eingeführt

Endlich in den Ruhestand! Um zukünftig in den Genuss der Leistungen aus geschlossenen Altersvorsorgeverträgen zu kommen, muss der Versicherte 62 Jahre alt sein. Für Verträge, die ab 2012 geschlossen werden, ist die gesetzliche Vorgabe für das Mindestalter des Leistungsbeginns nämlich von 60 auf 62 Jahre heraufgesetzt worden. „Die Neuregelung gilt für Riester- und Rürup-Renten, private Renten- und Lebensversicherungen sowie betriebliche Altersvorsorgeprodukte“, so Guido Heitz.

Der Mindestgarantiezins sinkt auf 1,75 Prozent

Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2012 senkt das Bundesfinanzministerium den garantierten Mindestzinssatz für Lebens- und Rentenversicherungen von aktuell 2,25 auf 1,75 Prozent. Insbesondere in der Finanzkrise waren gerade diese klassischen Anlageformen aufgrund ihres geringen Risikos oft die erste Wahl für die Altersvorsorge. „Versicherungen bleiben auch zukünftig eine attraktive Anlageform, denn zum Garantiezins addieren sich noch Überschussbeteiligungen sowie Schlussüberschüsse oder mögliche Beteiligungen an Bewertungsreserven“, verdeutlicht der OVB Experte. Daher bieten Lebens- und Rentenversicherungen auch weiterhin eine hohe Sicherheit und gute Renditemöglichkeiten.

Steuervorteile bei Rürup-Renten nutzen

Das Jahr 2012 bringt aber auch positive Änderungen: So wird der mögliche Sonderausgabenabzug bei der Basisrente wieder erhöht. Die Rürup-Rente bietet auch Selbstständigen die Möglichkeit, staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Im kommenden Jahr beträgt der Sonderausgabenabzug 74 Prozent der für die Basisrente geleisteten Beiträge. „Ein alleinstehender Steuerzahler kann so bis maximal 14.800 Euro vom geförderten Höchstbeitrag in Höhe von 20.000 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Für Verheiratete verdoppelt sich die abzugsfähige Sonderausgabe entsprechend“, so Guido Heitz. Der maximal geförderte Beitrag für Verheiratete bei der Basisrente beträgt unverändert 40.000 Euro.

Für alle gleich: Unisextarife kommen!

Spätestens zum 21. Dezember 2012 sind Versicherungen verpflichtet, gleiche Tarife für Männer und Frauen anzubieten, die Policen kosten dann also für beide Geschlechter das gleiche. Da Frauen laut Statistik länger leben, zahlen sie bislang in der Regel auch höhere Beiträge, etwa in der Kranken- und in der privaten Rentenversicherung. Männer dagegen sind bislang in der Lebens- und Kfz-Versicherung tariflich benachteiligt. „Sparer, und in diesem Fall vor allem die Männer, die 2012 den Abschluss einer privaten Altersvorsorge planen, sollten sich die für sie günstigeren geschlechtsspezifischen Tarife bis zum 20. Dezember 2012 sichern“, rät Guido Heitz. Die Leistungseinbußen bei den Rentenzahlungen können durch die neuen Unisextarife für Männer bis zu zehn Prozent ausmachen.

Das zahlt sich aus: Alte Rürup-Verträge aufwerten!

Bei Rürup-Verträgen lohnt es sich, die Beiträge und damit die Versicherungssumme zu erhöhen. „Wurde der Basisrentenvertrag noch vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen, und die versicherte Person zahlt höhere Beiträge, so kommt es nicht zu einer nachteiligen steuerlichen Aufteilung des Vertrages“, erklärt der OVB Experte.
  

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