| Riesterförderung |
| Grundzulage |
jährl. 154,00 € |
| Bonus für unter 25-Jährige (zusätzlich zur Grundzulage) |
einmalig 200,00 € |
| Kinderzulage (für bis 2007 geb. Kinder) |
jährl. 185,00 € |
| Kinderzulage (für ab 2008 geb. Kinder) |
jährl. 300,00 € |
| Höchstbetrag des erforderlichen Gesamtaufwands6) |
jährl. 2.100,00 € |
| Erforderlicher Gesamtaufwand des Vorjahresbruttos |
4 % |
6) Der Höchstbetrag des erforderlichen Gesamtaufwands setzt sich zusammen aus den tatsächlich geleisteten Altersvorsorgebeiträgen zzgl. der Zulagen.
Eigenheimförderung/Wohn-Riester „MIETFREI WOHNEN“
Erwerb oder Bau
Das geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder
den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden.
- Für Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, gilt:
Das angesparte Kapital kann künftig bis zu 75 % oder zu 100 % für den Kauf oder Bau einer Immobilie eingesetzt werden.
Tilgung
Künftig können Tilgungsleistungen begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
Genossenschaftsanteile
Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.
Entschuldung
Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
Riester-zertifizierte Produkte
Riester-Rente, Riester-Bausparvertrag oder Riester-Darlehen zur Immobilienfinanzierung.