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Steuern, Sozialabgaben und staatliche Förderungen in 2012.


Zahlen, Daten, FaktenAuch 2012 hat sich mal wieder einiges getan. Damit Sie in Fragen der Steuern und Sozialabgaben, in Sachen Riester, Wohn-Riester und Wohnungsbauprämie sowie in allen Bereichen der Vermögensbildung und Altersvorsorge auf dem neuesten Stand sind, haben wir hier einmal alles im Überblick für Sie zusammengestellt.


Direkt zu den Zahlen zu:

Einkommensteuer | Sozialabgaben | Riester und Wohn-Riester | betriebliche Altersvorsorge | Vermögensbildung | Vorsorgeaufwendungen

  
Einkommensteuer
  Alleinstehend Verheiratet
Grundfreibetrag 8.004,00 €1) 16.008,00 €1)
Spitzensteuersatz I ab 52.882,00 €1)
bis 250.730,00 €1)
ab 105.764,00 €1)
bis 501.460,00 €1)
Spitzensteuersatz II ab 250.731,00 €1) ab 501.462,00 €1)

Eingangssteuersatz: 14 %, Spitzensteuersatz I: 42 %, Spitzensteuersatz II: 45 %
1) zu versteuerndes Einkommen
Quelle: § 32a I + V EStG

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Sozialabgaben
gesetzliche Rentenversicherung Alte Bundesländer neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenze monatl. 5.600,00 € 4.800,00 €
Beitragsbemessungsgrenze jährl. 67.200,00 € 57.600,00 €
Beitragssatz 19,6% 19,6%
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte monatl. 1.097,60 € 1.097,60 €
Höchstbeitrag für Pflichtversicherte monatl. 1.097,60 € 940,80 €
Geringfügigkeitsgrenze monatl. 400,00 € 400,00 €
gesetzliche Krankenversicherung Alte Bundesländer neue Bundesländer
Versicherungspflichtgrenze monatl.2) 4.237,50 € 4.237,50 €
Versicherungspflichtgrenze jährl.2) 50.850,00 € 50.850,00 €
Beitragsbemessungsgrenze monatl.3) 3.825,00 € 3.825,00 €
Beitragsbemessungsgrenze jährl.3) 45.900,00 € 45.900,00 €
Pflegeversicherung Alte Bundesländer neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenze monatl.3) 3.825,00 € 3.825,00 €
Beitragsbemessungsgrenze jährl.3) 45.900,00 € 45.900,00 €
Beitragssatz 1,95 %4) 1,95 %4)
Höchstbeitrag 74,59 €5) 74,59 €5)
Arbeitslosenversicherungversicherung Alte Bundesländer neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenze monatl. 5.600,00 € 4.800,00 €
Beitragsbemessungsgrenze jährl. 67.200,00 € 57.600,00 €
Beitragssatz 3,0 % 3,0 %
Höchstbeitrag monatl. 168,00 € 144,00 €

2) Legt die Höhe fest, bis zu der in der GKV Versicherungspflicht besteht.
3) Legt den Höchstbetrag fest.
4) 1,95 % + 0,25 % bei Kinderlosen.
5) Bei Kinderlosen erhöht sich der Betrag.

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Riester und Wohn-Riester
Riesterförderung
Grundzulage jährl. 154,00 €
Bonus für unter 25-Jährige (zusätzlich zur Grundzulage) einmalig 200,00 €
Kinderzulage (für bis 2007 geb. Kinder) jährl. 185,00 €
Kinderzulage (für ab 2008 geb. Kinder) jährl. 300,00 €
Höchstbetrag des erforderlichen Gesamtaufwands6) jährl. 2.100,00 €
Erforderlicher Gesamtaufwand des Vorjahresbruttos 4 %

6) Der Höchstbetrag des erforderlichen Gesamtaufwands setzt sich zusammen aus den tatsächlich geleisteten Altersvorsorgebeiträgen zzgl. der Zulagen.

Eigenheimförderung/Wohn-Riester „MIETFREI WOHNEN“

Erwerb oder Bau

Das geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder
den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden.

  • Für Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, gilt:
    Das angesparte Kapital kann künftig bis zu 75 % oder zu 100 % für den Kauf oder Bau einer Immobilie eingesetzt werden.

Tilgung

Künftig können Tilgungsleistungen begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.

Genossenschaftsanteile

Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.

Entschuldung

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.

Riester-zertifizierte Produkte

Riester-Rente, Riester-Bausparvertrag oder Riester-Darlehen zur Immobilienfinanzierung.

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Betriebliche Altersvorsorge (DV/PK)
Entgeltumwandlung
Steuer- und sozialversicherungsfrei bis monatl. 224,00 €
Steuer- und sozialversicherungsfrei bis jährl. 2.688,00 €
Zusätzlich nur steuerfrei
(sofern keine DV nach § 40 b EStG genutzt wird) monatl.
150,00 €
jährlich 1.800,00 €
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Vermögensbildung
Arbeitnehmersparzulage Alleinstehend Verheiratet
Einkommensgrenzen7) jährl. Bausparen 17.900 € 35.800 €
Einkommensgrenzen7) jährl. Fondsparen 20.000 € 40.000 €
Bausparen bis max. monatl. 40,00 € 80,00 €
Bausparen bis max. jährl. 470,00 € 940,00 €
Arbeitnehmer-Sparzulage Bausparen 9 % 9 %
Fondssparen bis max. monatl. 34,00 € 68,00 €
Fondssparen bis max. jährl. 400,00 € 800,00 €
Arbeitnehmer-Sparzulage Fondssparen 20 % 20 %
Maximal geförderter Beitrag8) monatl. 74,00 € 148,00 €
Maximal geförderter Beitrag8) jährl. 870,00 € 1.740,00 €

7) Zu versteuerndes Einkommen.
8) Bausparen und Fondssparen gesamt.

Wohnungsbauprämie (WOP)9) Alleinstehend Verheiratet
8,8 % auf die jährl. Sparleistungen von monatlich max. 43,00 € 86,00 €
jährlich max. 512,00 € 1.024,00 €
Einkommensgrenzen10) 25.600,00 € 51.200,00 €

9) Wohnwirtschaftliche Zweckbindung vorausgesetzt - Sonderregelung bei nicht älter als 25-Jährigen.
10) Zu versteuerndes Einkommen.

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Vorsorgeaufwendungen
Höchstbeiträge Alleinstehend Verheiratet
Basisversorgung Altersvorsorge jährlich
74 % der tatsächlichen Aufwendungen 201211) oder Höchstbetrag 2012 (74 % von 20T€/40T€)12)
14.800,00 € 29.600,00 €
Sonstige Vorsorgeaufwendungen jährlich Alleinstehend Verheiratet
100 % der tatsächlichen Aufwendungen 2011, max. Höchstbetrag (z.B. Selbstständige) 2.800,00 € 5.600,00 €
Ermäßigter Höchstbetrag (z.B. Arbeitnehmer, Beamte) 1.900,00 € 3.800,00 €
Mischfälle   4.700,00 €

11) Einschließlich steuerfreier Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung.
12) Kürzung um den tatsächlichen AG-Anteil zur Rentenversicherung oder fiktiven Beitrag zur gesetzlichen RV bei bestimmten Personen.

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