| Teil I (90 Minuten) |
Teil II (70 Minuten) |
Sachgebiet A:
- Private Vorsorge durch Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)
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Sachgebiet D:
- Verbundene Gebäudeversicherung
- Verbundene Hausratversicherung
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Sachgebiet B:
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung/Pflegeversicherung
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Sachgebiet E:
- Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
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Sachgebiet C:
- Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung
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| Pause (20 Minuten) |
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Dieser Überblick entspricht der aktuellen Prüfungsordnung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der schriftliche Prüfungsteil Versicherungsfachmann/-frau IHK dauert insgesamt 160 Minuten und findet EDV-gestützt am Bildschirm statt. Alle Prüfungsteilnehmer lösen die gleichen Aufgaben. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf Fragen und Situationen, wie sie in der Praxis des Finanzdienstleisters vorkommen. Der schriftliche Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn in vier Teilgebieten mindestens 50% und in einem Teilgebiet mindestens 30% der erreichbaren Punkte erzielt werden.
Für den praktischen Prüfungsteil hat der Prüfungsteilnehmer bei der Anmeldung zur Prüfung die Möglichkeit, den Wahlbereich „Vorsorge” (Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung) oder „Sach-/ Vermögensversicherung” (Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Hausrat-, Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherung) anzugeben.
Im praktischen Prüfungsteil werden Praxisfälle behandelt. Dazu erhält der Prüfling vom Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe, zu der er im Rollenspiel mit dem „Kunden” ein Gespräch führen muss. Es werden dabei die eigenen Verkaufs- und Beratungsunterlagen benutzt. Die vorgegebene Prüfungszeit (20 Minuten) führt dazu, dass in der Regel ein Ausschnitt aus einem Beratungsgespräch ablaufen wird.
Der praktische Prüfungsteil wird in der Regel am Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Er kann nur absolviert werden, wenn der schriftliche Teil bestanden wurde. Der praktische Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn mindestens 50% der erreichbaren Punkte erzielt werden.