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Immobilie als Rente Immobilie als Rente

Wer mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Bank- oder Fondssparplan fürs Alter spart, kann das angesparte Kapital auch für die eigene Immobilie einsetzen.

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Damit es auch später richtig schön ist!

Da hat man sein ganzes Leben gearbeitet, jeden Monat hohe Summen in die Rentenversicherung gezahlt und am Ende reicht es doch nicht aus!

Der unter Bismarck eingeführte Generationenvertrag funktioniert einfach nicht mehr. Zu wenig Einzahler auf der einen Seite stehen zu vielen Rentnern auf der anderen Seite gegenüber. Da muss Jeder, der seinen Lebensstandard auch nach dem Arbeitsleben halten möchte, im Vorfeld Entscheidungen treffen. Das ist nicht ganz einfach, denn der Markt mit seinen vielen Anbietern und einer unermesslichen Anzahl von Angeboten machen die Auswahl schwer.

Schritt für Schritt!

Ihre persönliche Situation, Ihre Ziele und Ihre Wünsche sind Ausgangspunkt für ein stimmiges Vorsorgekonzept. Dann erst entscheiden Sie sich, welche Anlageformen Sie nutzen möchten, welche Absicherung Sie einschließen wollen und wann Sie über Ihr Vermögen verfügen möchten. Erst am Ende dieses Prozesses steht das jeweilige Produkt.

  
Das Leben versichern – für sich selbst und die, die Ihnen nahe stehen

FamilieIm Bereich der Lebensversicherung unterscheidet man zwischen Risikolebensversicherung und „kapitalbildender" Lebensversicherung. Möchte ein Familienvater einzig und allein seine Familie absichern, für den Fall dass ihm etwas zustößt, ist die Risikolebensversicherung eine gute Wahl. Hier wird das Risiko „Leben" versichert, damit für die Hinterbliebenen eine finanzielle Basis gesichert bleibt.
Wenn zusätzlich Kapital anspart wird, spricht man von der kapitalbildenden Lebensversicherung. Diese Lebensversicherung stellt gleichzeitig eine langfristige Geldanlage dar, die aufgrund ihrer Sicherheit insbesondere für die Altersvorsorge gedacht ist.

Lassen Sie sich von Ihrem OVB Finanzexperten beraten. Er kennt sich aus, auch wenn es um „knifflige" Lösungen geht.

  
Steuervorteil für Renten
Vollendetes Lebensjahr
bei Rentenbeginn
Ertragsanteil
60–61 22%
62 21%
63 20%
64 19%
65–66 18%
67 17%


Eine Förderung, die ihre volle Wirksamkeit in der Zukunft entfaltet!

 

Was viele nicht wissen: Leistungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen werden steuerlich gefördert, d. h. Leistungen sind nur mit ihrem Ertragswert zu versteuern.

Wenn Sie z. B. mit 67 Jahren eine Privatrente erhalten, müssen Sie davon lediglich 17 % mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Der Rest, in diesem Fall 83 % Ihrer Rente, ist steuerfrei.

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen sind die Erträge nur zur Hälfte zu versteuern, sofern die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren vorliegt.

  
Sie haben die Wahl

Wie bei der Lebensversicherung gibt es auch die private Rentenversicherung in einer klassischen und einer fondsgebundenen Version. Welche Version für Sie die passende ist, finden Sie gemeinsam mit Ihrem OVB Finanzberater ganz schnell heraus.

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Was unterscheidet ...

... eine Lebensversicherung von einer privaten Rentenversicherung?

Eine Lebensversicherung kann zur Absicherung der Ausbildung, eines Partners oder aber eines Kredites eingesetzt werden. Die private Rentenversicherung dagegen dient der Schaffung einer zweiten Rente. Das Risiko des Todesfalls ist bei der Privatrente üblicherweise nicht abgesichert. Wo bei der Lebensversicherung eine Summe aus garantierter Versicherungssumme und Überschüssen gezahlt wird, hat ein Versicherungsnehmer bei der privaten Rentenversicherung die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung.

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Riester- und Basis-Rente

Die Basis-Rente und Riester-Rente funktionieren ähnlich. Es wird eine lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt. Die staatliche Förderung der Basis-Rente können besonders Selbstständige und Freiberufler für ihre Altersvorsorge nutzen.

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