Fortführung über neuen Arbeitgeber
Scheidet ein Arbeitnehmer vorzeitig, kann er unverfallbare Ansprüche vom alten auf einen neuen Arbeitgeber übertragen lassen.
Zusagen erteilt bis zum 31.12.2004
Die Zusage kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer übertragen werden. Gilt für alle Durchführungswege.
Zusagen erteilt ab 01.01.2005
Innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom ehemaligen Arbeitgeber verlangen, den Übertragungswert (bis zur BBG der GRV p.a.) auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Gilt für Direktversicherung und Pensionskasse.
Private Fortführung / Beitragsfreistellung
Neben der Übertragung unverfallbarer Ansprüche auf neue Arbeitgeber haben Arbeitnehmer in bestimmten Fällen auch Rechtsanspruch auf private Weiterführung der Versorgung.
Direktversicherungen und Pensionskassen müssen dem Arbeitnehmer bei Ansprüchen aus der Entgeltumwandlung bei vorzeitigem Ausscheiden das Recht zur privaten Weiterführung einräumen.
Bei der privaten Fortführung überträgt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Versicherungsnehmereigenschaft.
Der Arbeitnehmer kann den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortsetzen oder beitragsfrei stellen sowie Vertragsinhalte ändern.