Samstag, 31. Juli 2010
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bAV-Plattform
Begründung von Ansprüchen
Finanzierung
Versorgungszusage
Durchführungswege
Pensionszusage
Unterstützungskasse
Pensionsfonds
Direktversicherung
Pensionskasse
  
Finanzierung der bAV

Die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen.

  • Als arbeitgeberfinanzierte bAV leistet der Arbeitgeber i. d. R. die Beiträge zusätzlich zum Gehalt. Somit baut der Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses eine zusätzliche Versorgung auf.
  • Als arbeitnehmerfinanzierte bAV – Entgeltumwandlung – nutzt der Arbeitnehmer Teile seines Einkommens (Entgelt) um über das Unternehmen eine zusätzliche Versorgung (Betriebsrente) aufzubauen.
  • Eine Mischfinanzierung ist natürlich gleichfalls möglich. Hierbei leisten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge zur Versorgung, die in einem Vertrag berücksichtigt werden können.
  
bAV und Riesterförderung

Die Beiträge des Arbeitnehmers in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung können je nach Anbieter und Tarif auch alternativ nach dem Altersvorsorge-Gesetz (Riester-Förderung/§§10a, 82 ff. EStG) gefördert werden.

Somit verzichtet der Arbeitnehmer auf die steuerfreie Einzahlung und wählt die Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug.
Wird eine Riester-Rente als betriebliche Altersversorgung abgeschlossen gilt es zu beachten, dass der Beitrag in der Ansparphase aus dem Nettoeinkommen finanziert werden muss um die die staatliche Zulage zu erhalten. In der Leistungsphase muss die Rente, wie bei der bAV vorgesehen auch mit Sozialversicherungsbeiträgen verbeitragt werden. Dies ist bei einem privaten Riester-Vertrag nicht der Fall.

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Gesetzestexte

In den folgenden Dokumenten finden Sie alle wichtigen Paragrafen und Gesetze zur bAV:

Icon PDF Einkommenssteuer- gesetz
Icon PDF Sozialgesetzbuch IV
PDF Icon Sozialversicherungs- entgeltverordnung
Icon PDF Betriebsrenten- gesetz
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