Die Beiträge des Arbeitnehmers in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung können je nach Anbieter und Tarif auch alternativ nach dem Altersvorsorge-Gesetz (Riester-Förderung/§§10a, 82 ff. EStG) gefördert werden.
Somit verzichtet der Arbeitnehmer auf die steuerfreie Einzahlung und wählt die Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug.
Wird eine Riester-Rente als betriebliche Altersversorgung abgeschlossen gilt es zu beachten, dass der Beitrag in der Ansparphase aus dem Nettoeinkommen finanziert werden muss um die die staatliche Zulage zu erhalten. In der Leistungsphase muss die Rente, wie bei der bAV vorgesehen auch mit Sozialversicherungsbeiträgen verbeitragt werden. Dies ist bei einem privaten Riester-Vertrag nicht der Fall.