Faktisch unbegrenzte Versorgungsleistungen: Premium-Versorgung mit hohen Leistungen sorgt für einen zusätzlichen Leistungsanreiz und fördert die Loyalität der TOP-Verdiener.
Die Unterstützungskasse bietet die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung einzurichten, für die laufende Beiträge in faktisch unbegrenzter Höhe gezahlt werden können. Dabei sind die Beiträge für den Arbeitgeber in voller Höhe eine steuermindernde Betriebsausgabe und für den Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beitragszahlung lohnsteuerfrei. Besonders für besser verdienende Mitarbeiter und Führungskräfte, die ihrem hohen Versorgungsbedarf z. B. durch eine erhöhte Entgeltumwandlung Rechnung tragen wollen, bietet sich somit die Unterstützungskasse als idealer Durchführungsweg an.
Reduktion von Lohnnebenkosten verbessert das Betriebsergebnis und eröffnet Spielraum für Zuwendungen ohne Mehraufwand für den Betrieb.
Zahlungen an die Unterstützungskasse sind bei Entgeltumwandlung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) sozialversicherungsfrei – dies gilt natürlich nur für Einkommensteile bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze -, bei Arbeitgeberfinanzierung in unbegrenzter Höhe. Weil auch der Arbeitgeber die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge spart, wird ihm so ein Spielraum eröffnet, dem Mitarbeiter zusätzliche Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung zukommen zu lassen, ohne die Aufwendungen für den Betrieb insgesamt zu erhöhen. Dies schafft einen zusätzlichen Leistungsanreiz für Mitarbeiter ohne finanziellen Aufwand für das Unternehmen.