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Die rückgedeckte Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird von einem oder mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) getragen. Die Unterstützungskasse schließt zur Finanzierung der Versorgungsleistungen Lebensversicherungen – so genannte Rückdeckungsversicherungen – bei einem Lebensversicherer ab.

bAV Vertragsbeziehungen rückgedeckte Unterstützungskasse

  
Die Vorteile für den Arbeitgeber

Faktisch unbegrenzte Versorgungsleistungen: Premium-Versorgung mit hohen Leistungen sorgt für einen zusätzlichen Leistungsanreiz und fördert die Loyalität der TOP-Verdiener.
Die Unterstützungskasse bietet die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung einzurichten, für die laufende Beiträge in faktisch unbegrenzter Höhe gezahlt werden können. Dabei sind die Beiträge für den Arbeitgeber in voller Höhe eine steuermindernde Betriebsausgabe und für den Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beitragszahlung lohnsteuerfrei. Besonders für besser verdienende Mitarbeiter und Führungskräfte, die ihrem hohen Versorgungsbedarf z. B. durch eine erhöhte Entgeltumwandlung Rechnung tragen wollen, bietet sich somit die Unterstützungskasse als idealer Durchführungsweg an.

Reduktion von Lohnnebenkosten verbessert das Betriebsergebnis und eröffnet Spielraum für Zuwendungen ohne Mehraufwand für den Betrieb.
Zahlungen an die Unterstützungskasse sind bei Entgeltumwandlung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) sozialversicherungsfrei – dies gilt natürlich nur für Einkommensteile bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze -, bei Arbeitgeberfinanzierung in unbegrenzter Höhe. Weil auch der Arbeitgeber die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge spart, wird ihm so ein Spielraum eröffnet, dem Mitarbeiter zusätzliche Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung zukommen zu lassen, ohne die Aufwendungen für den Betrieb insgesamt zu erhöhen. Dies schafft einen zusätzlichen Leistungsanreiz für Mitarbeiter ohne finanziellen Aufwand für das Unternehmen.

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Vorteile für den Arbeitnehmer

Lohnsteuerfreiheit der Beiträge führt zu höchst effizienter Vorsorge und reduziert den Vorsorgebedarf aus dem verbleibenden Nettoeinkommen deutlich.
Beiträge zur rückgedeckten Unterstützungskasse sind in unbegrenzter Höhe für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. So kann faktisch in unbegrenzter Höhe steuerfrei vorgesorgt werden und dem erhöhten Versorgungsbedarf insbesondere von Mitarbeitern, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) übersteigt, entsprochen werden. Mit der rückgedeckten Unterstützungskasse wird Mitarbeitern - und zwar insbesondere den gut verdienenden Leistungsträgern – die Möglichkeit geboten, auf höchst attraktive Weise vorzusorgen und somit deren Bindung an das Unternehmen erhöht.

Kapitalabfindung mit hohen steuerlichen Freibeträgen.
Die Versorgungsleistungen der Unterstützungskasse gelten steuerrechtlich als „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“. Deshalb kann für diese Versorgungsbezüge der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102 € angesetzt werden. Zusätzlich sind 30,4 % der Versorgungsleistungen, max. 2.280 € (zzgl. 684 € Zuschlag) pro Jahr, steuerfrei. Für Kapitalleistungen kann zusätzlich die so genannte Fünftelungsregelung genutzt werden, die die Steuerbelastung im Jahr der Auszahlung mindert. Durch diese Vergünstigungen bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mit der Unterstützungskasse steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die die Attraktivität ihrer Altersversorgung nochmals deutlich erhöhen.

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breites Tarifspektrum

Für die Unterstützungskasse kommen sowohl konventionelle Kapitallebensversicherungen als auch Rentenversicherungen als Rückdeckungsversicherungen in Frage. Zukünftig werden sicherlich im Markt auch fondsorientierte Tarife angeboten. Zudem können diese Produkte mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen kombiniert werden. So können Arbeitgeber mit der Unterstützungskasse ihren Mitarbeitern Versorgungskonzepte anbieten, die sich auf optimale Weise an deren individuellem Absicherungs- und Vorsorgebedarf orientieren.

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minimaler Aufwand

Keine Bilanzberührung sowie einfache und kostengünstige Verwaltung ermöglichen die Nutzung der Vorteile der bAV bei minimalem Aufwand.
Bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über die rückgedeckte Unterstützungskasse sind keine Pensionsrückstellungen zu bilden oder Aktivwerte in der Bilanz auszuweisen. Die Beitragszahlungen stellen in vollem Umfang Betriebsausgaben dar und wirken daher steuermindernd. Die Verwaltung der Anwartschaften und Renten, inklusive der Abführung der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner, kann komplett von der Unterstützungskasse übernommen werden. Verschiedene Anbieter erheben hierfür Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren.

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Insolvenzsicherung

Der Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ unterliegt der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht. Der Arbeitgeber muss hierfür Beiträge zur Insolvenzsicherung an den Pensions- Sicherungs-Verein a. G. (PSVaG) entrichten. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer, sodass die Versorgungsleistungen durch eine eventuelle Insolvenz des Arbeitgebers nicht gefährdet sind. Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten liefert die Unterstützungskasse i. d. R. dem Arbeitgeber unaufgefordert alle benötigten Informationen.

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