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Die Pensionskasse / Direktversicherung

(für Direktversicherungen/Neuabschlüsse ab dem 01.01.2005)

Die Pensionskasse/Direktversicherung ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen gewährt. Pensionskassen und Direktversicherungen unterliegen wie Lebensversicherungsunternehmen der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

bAV Vertragsbeziehungen Pensionskasse / Direktversicherung

  
Die Vorteile für den Arbeitgeber

Umsetzung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung schafft Rechtssicherheit und vermeidet Haftungsrisiken.
Mit dem Angebot an die Belegschaft, eine Versorgung über die Pensionskasse/Direktversicherung abschließen zu können, wird dem gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung nachgekommen. Damit wird ein diesbezügliches Haftungsrisiko aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ausgeschlossen.

Reduktion von Lohnnebenkosten verbessert das Betriebsergebnis und eröffnet Spielraum für Zuwendungen ohne Mehraufwand für den Betrieb.
Zahlungen an die Pensionskasse/Direktversicherung sind bei Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) sozialversicherungsfrei – dies gilt natürlich nur für Einkommensteile bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Weil auch der Arbeitgeber die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge spart, wird ihm so ein Spielraum eröffnet, dem Mitarbeiter zusätzliche Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung zukommen zu lassen, ohne die Aufwendungen für den Betrieb insgesamt zu erhöhen. Dies schafft einen zusätzlichen Leistungsanreiz für Mitarbeiter ohne finanziellen Aufwand für das Unternehmen.

Übertragungsmöglichkeit auf den Mitarbeiter beim Ausscheiden aus dem Betrieb entbindet Arbeitgeber von allen weiteren Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Durch die Wahl des so genannten versicherungsvertraglichen Verfahrens ist der Betrieb von allen weiteren Verwaltungsaufgaben und Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung befreit. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit der privaten Fortführung oder Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber. So kann er nach dem Ausscheiden am Aufbau seiner Altersversorgung festhalten. Zudem besteht seit dem 01.01.2005 der Rechtsanspruch auf Übertragung im Rahmen der sog. Portabilität.

Keine Kosten für Insolvenzsicherung.
Die Pensionskasse/Direktversicherung unterliegt nicht der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht durch den Pensions-Sicherungs-Verein a. G. Dies bedeutet dauerhaft eine Kostenersparnis für den Betrieb.

Durch die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts für den Arbeitnehmer ist sichergestellt, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall die Leistungen von der Pensionskasse/Direktversicherung erhält.

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Die Vorteile für den Arbeitnehmer

Lohnsteuerfreiheit der Beiträge führt zu höchst effizienter Vorsorge und reduziert den Vorsorgebedarf aus dem verbleibenden Nettoeinkommen deutlich.
Beiträge zur Pensionskasse/Direktversicherung sind bis zur Höhe von 4 % der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2011: 2.640 €, § 3 Nr. 63 EStG) für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Zusätzlich sind Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung bis zur gleichen Höhe sozialversicherungsfrei. So kann praktisch aus dem „Bruttoeinkommen“ vorgesorgt und die Rentenlücke im Alter erheblich gemindert werden.

Seit dem 01.01.2005 kann der Arbeitnehmer zusätzlich den Erhöhungsbetrag von 1.800 € jährlich (§ 3 Nr. 63 EStG ) nutzen, soweit keine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG a. F. in Anspruch genommen wird. Der Erhöhungsbetrag ist sozialversicherungspflichtig und steuerfrei.

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Überschussverwendung

Fondsgebundene Überschussverwendung je nach Anbieter möglich.
Es kann vereinbart werden, dass die Überschussanteile der Rentenversicherungsprodukte fondsgebunden angelegt werden. So ist eine attraktive Mischung aus sicherheitsorientierter Anlage der Beiträge und chancenorientierter Anlage der Überschüsse möglich, durch die der Anleger bis zu einem gewissen Grad von der Entwicklung z. B. der Aktienmärkte profitieren kann.

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Lebensgefährten

Versorgung nichtehelicher Lebensgefährten.
Der Trend zur „Ehe ohne Trauschein“ hält an. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und lässt deshalb unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. gemeinsamer Hausstand) auch Lebensgefährten als begünstigte Hinterbliebene in der betrieblichen Altersversorgung zu. So kann allen Mitarbeitern ein attraktives betriebliches Vorsorgeangebot unterbreitet werden – unabhängig von ihrem Familienstand!
Verschiedene Pensionskassen/Direktversicherungen sehen die Versorgung von nichtehelichen Lebenspartnern in ihren Bedingungen jedoch nicht vor.

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minimaler Aufwand

Keine Bilanzberührung sowie einfache und kostengünstige Verwaltung ermöglichen die Nutzung der Vorteile der betrieblichen Altersversorgung bei minimalem Aufwand.
Bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über die Pensionskasse / Direktversicherung sind grundsätzlich keine Pensionsrückstellungen zu bilden oder Aktivwerte in der Bilanz auszuweisen. Nur die Beitragszahlungen sind in der Lohnbuchhaltung zu berücksichtigen. Sie sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern somit die Steuerbelastung des Unternehmens.

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