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Pensionskasse / Direktversicherung
Direktversicherung (Regelung bis 2004)
  
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Die pauschal besteuerte Direktversicherung

(alte Direktversicherung bis 31.12.2004)

Eine Direktversicherung ist eine steuerlich begünstigte Lebensversicherung auf das Leben eines Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer bezugsberechtigt ist.
Bitte beachten Sie: Diese Form der Versorgung steht i. d. R. für Neuabschlüsse nach dem 31.12.2004 nicht mehr zur Verfügung.

bAV Vertragsbeziehungen bei Durchführungsweg mit Direktversicherung

  
Die Vorteile für den Arbeitgeber

Umsetzung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung schafft Rechtssicherheit und vermeidet Haftungsrisiken.
Mit dem Angebot an die Belegschaft, eine Direktversicherung abschließen zu können, wird dem gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung nachgekommen.

Keine Kosten für Insolvenzsicherung.
Die Direktversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht durch den Pensions- Sicherungs-Verein a. G. (PSVaG). Dies bedeutet eine dauerhafte Kostenersparnis für den Betrieb.
Durch die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts für den Arbeitnehmer ist bei der Entgeltumwandlung sichergestellt, dass der Arbeitnehmer unwiderruflich die Leistungen von der Gesellschaft erhält.

Übertragungsmöglichkeit auf den Mitarbeiter beim Ausscheiden aus dem Betrieb entbindet Arbeitgeber von allen weiteren Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Durch die Wahl des so genannten versicherungsvertraglichen Verfahrens ist der Betrieb von allen weiteren Verwaltungsaufgaben und Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung befreit. Der Arbeitnehmer hat dabei die Möglichkeit der privaten Fortführung oder Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber. So kann er nach dem Ausscheiden am Aufbau seiner Altersversorgung festhalten.

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Die Vorteile für den Arbeitnehmer

Pauschalbesteuerung der Beiträge und steuerfreie Kapitalabfindung bedeuten hohe Mitarbeitermotivation durch Steuervorteile sowohl in der Erwerbsphase als auch im Leistungsbezug.
Beiträge zur Direktversicherung sind nicht mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern, sondern können pauschal mit 20 % Lohnsteuer zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgegolten werden. Im Leistungsfall sind Kapitalauszahlungen bei u. a. mindestens 12-jähriger Versicherungsdauer komplett steuerfrei bzw. Altersrenten nur mit dem günstigen Ertragsanteil zu versteuern. So ist die Direktversicherung sowohl während der „Aktivenzeit“ als auch im Leistungsbezug steuerlich höchst attraktiv.

Mit der Möglichkeit einer aktienorientierten Anlage insbesondere jüngeren Mitarbeitern zusätzliche Renditechancen eröffnen.
Mitarbeitern kann – je nach Tarifangebot des Versicherers – mit der betrieblichen Altersversorgung die Möglichkeit verschafft werden, schon mit geringen Beiträgen steuerbegünstigt von den Wachstumschancen der Kapitalmärkte zu profitieren. Eine fondsgebundene Direktversicherung ist hierfür ein hervorragendes Instrument.

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breites Tarifspektrum

Es können sowohl konventionelle als auch fondsgebundene Versicherungen abgeschlossen werden. Zudem sind neben Rentenversicherungen auch Kapitalversicherungen und der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich.

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Sparmöglichkeit

Sozialversicherungsbeiträge sparen!

Werden bei der Entgeltumwandlung die Beiträge aus Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) aufgebracht, sind diese Beiträge sozialversicherungsfrei. Bei Arbeitgeberfinanzierung sind die Beiträge unabhängig von der Zahlungsweise ebenfalls sozialversicherungsfrei und erlauben es somit dem Arbeitgeber, Lohnnebenkosten zu sparen.

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freie Vererbbarkeit

Nur bei der Direktversicherung ist eine freie Vererbbarkeit der Leistungen an jeden beliebigen Dritten möglich. Als bezugsberechtigte Hinterbliebene kommen in der betrieblichen Altersversorgung sonst grundsätzlich nur Ehegatten, Lebenspartner und waisenrentenberechtigte Kinder in Frage.

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minimaler Aufwand

Keine Bilanzberührung sowie einfache und kostengünstige Verwaltung ermöglichen die Nutzung der Vorteile der betrieblichen Altersversorgung bei minimalem Aufwand.

Bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über die Direktversicherung sind grundsätzlich keine Pensionsrückstellungen zu bilden oder Aktivwerte in der Bilanz auszuweisen. Nur die Beitragszahlungen sind in der Lohnbuchhaltung zu berücksichtigen. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern somit die Steuerbelastung des Unternehmens.

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