Umsetzung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung schafft Rechtssicherheit und vermeidet Haftungsrisiken.
Mit dem Angebot an die Belegschaft, eine Direktversicherung abschließen zu können, wird dem gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung nachgekommen.
Keine Kosten für Insolvenzsicherung.
Die Direktversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht durch den Pensions- Sicherungs-Verein a. G. (PSVaG). Dies bedeutet eine dauerhafte Kostenersparnis für den Betrieb.
Durch die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts für den Arbeitnehmer ist bei der Entgeltumwandlung sichergestellt, dass der Arbeitnehmer unwiderruflich die Leistungen von der Gesellschaft erhält.
Übertragungsmöglichkeit auf den Mitarbeiter beim Ausscheiden aus dem Betrieb entbindet Arbeitgeber von allen weiteren Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Durch die Wahl des so genannten versicherungsvertraglichen Verfahrens ist der Betrieb von allen weiteren Verwaltungsaufgaben und Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung befreit. Der Arbeitnehmer hat dabei die Möglichkeit der privaten Fortführung oder Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber. So kann er nach dem Ausscheiden am Aufbau seiner Altersversorgung festhalten.