Der Aufbau der Altersversorgung von Arbeitnehmern erfolgt in drei Schichten. Die betriebliche Altersversorgung ist tragender Bestandteil der Schicht 2, der Zusatzversorgung.
Drei-Schichten-Modell
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
private ungeförderte Rente |
2. Schicht: Zusatzversorgung
Betriebsrente, Riester-Rente |
1. Schicht: Basisversorgung
gesetzliche Rente, Rürup-Rente |
Die gesetzliche Rentenversicherung ist das Alterssicherungssystem mit der weitaus größten Bedeutung. Die allgemeine Rentenversicherung deckt nach der Konzeption des „Drei-Säulen-Modells" ausschließlich die erste Säule der Alterssicherung ab, während die knappschaftliche Rentenversicherung die Doppelfunktion einer Regel und Zusatzsicherung hat. Die GRV soll durch eine vom Arbeitgeber angebotene Zusatzsicherung und die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ergänzt werden. Da das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig auf weniger als 50 % des Nettoeinkommens abgesenkt wird, steigt die Bedeutung der beiden darüber liegenden Schichten, insbesondere die Mittelschicht der Altersicherung.
Von wichtiger Bedeutung in diesem Zusammenhang sind das Altersvermögensgesetz (AVmG), das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)