Mittwoch, 10. März 2010
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Gut versichert – egal ob zu Hause oder im Urlaub

UnfallDie Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie zahlen bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz. Doch wer sichert Sie in der Freizeit, beim Sport oder in den Ferien ab?

Und gerade zu Hause und in der Freizeit passieren die meisten Unfälle. Nahezu zwei von drei Unfällen ereignen sich ohne gesetzlichen Unfallschutz. Tritt so ein Fall ein, der auch noch eine Minderung Ihrer Arbeitsleistung nach sich zieht, sieht es nicht so gut aus. Ihr Einkommen sinkt, die Belastungen bleiben und die Ausgaben steigen dadurch womöglich noch!

Jederzeit und überall

Egal ob als Erwachsener oder für Ihr Kind, mit der privaten Unfallversicherung haben Sie einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Risiken eines Unfalls. Egal ob der Unfall zu Hause, beim Tauchen auf den Malediven oder beim Skifahren in St. Moritz passiert – Sie genießen grundsätzlich weltweiten Versicherungsschutz. Wenn etwas passiert, gibt es Geld ab jedem messbaren Grad der Invalidität.

  
Die Leistungsarten der privaten Unfallversicherung

Invaliditätssumme

Bei bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen wird Ihnen eine einmalig vereinbarte Invaliditätssumme ausgezahlt. Zur Berechnung Ihrer individuell passenden Invaliditätssumme gilt als Faustregel das dreifache Bruttojahresgehalt.

Todesfallleistung

Führt ein Unfall oder die direkten Unfallfolgen innerhalb eines Jahres zum Tode, kann eine Todesfallleistung vereinbart werden. In diesem Fall wird der vereinbarte Betrag an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt.

Unfallrente

Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben oder brauchen Sie professionelle Betreuung, finanziert die Unfallrente diese langfristigen, regelmäßigen Belastungen. In diesem Fall kommt zur oben beschriebenen Invaliditätssumme die Unfallrente hinzu. Voraussetzung: Die dauernde Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beträgt mindestens 50%.

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

Müssen Sie aufgrund des Unfalls ins Krankenhaus, sorgt die Krankenhaustagegeldversicherung  dafür, die individuellen finanziellen Einbußen bei einem Krankenhausaufenthalt zu mindern.
Zusätzlich bekommen Sie anhängig der Vereinbarung ein Genesungsgeld für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthalts.

Krankentagegeld

Wenn nach einem Unfall eine vorübergehende oder auch dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt, erhalten Sie das vereinbarte Krankentagegeld. 

Kosmetische Operationen

Entsteht nach einem Unfall und nachdem die Heilbehandlungen abgeschlossen sind der Bedarf an kosmetischen Operationen, werden diese Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sie gezahlt.

Bergungskosten

Die Kosten für die Bergung nach einem Unfall (z.B. Skiunfall) werden bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme übernommen.

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