Invaliditätssumme
Bei bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen wird Ihnen eine einmalig vereinbarte Invaliditätssumme ausgezahlt. Zur Berechnung Ihrer individuell passenden Invaliditätssumme gilt als Faustregel das dreifache Bruttojahresgehalt.
Todesfallleistung
Führt ein Unfall oder die direkten Unfallfolgen innerhalb eines Jahres zum Tode, kann eine Todesfallleistung vereinbart werden. In diesem Fall wird der vereinbarte Betrag an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt.
Unfallrente
Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben oder brauchen Sie professionelle Betreuung, finanziert die Unfallrente diese langfristigen, regelmäßigen Belastungen. In diesem Fall kommt zur oben beschriebenen Invaliditätssumme die Unfallrente hinzu. Voraussetzung: Die dauernde Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beträgt mindestens 50%.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Müssen Sie aufgrund des Unfalls ins Krankenhaus, sorgt die Krankenhaustagegeldversicherung dafür, die individuellen finanziellen Einbußen bei einem Krankenhausaufenthalt zu mindern.
Zusätzlich bekommen Sie anhängig der Vereinbarung ein Genesungsgeld für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthalts.
Krankentagegeld
Wenn nach einem Unfall eine vorübergehende oder auch dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt, erhalten Sie das vereinbarte Krankentagegeld.
Kosmetische Operationen
Entsteht nach einem Unfall und nachdem die Heilbehandlungen abgeschlossen sind der Bedarf an kosmetischen Operationen, werden diese Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sie gezahlt.
Bergungskosten
Die Kosten für die Bergung nach einem Unfall (z.B. Skiunfall) werden bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme übernommen.