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Die Hausratversicherung sorgt für entspanntes Wohnen und Verreisen

HausratversicherungFreitag, der 13. Die Waschmaschine läuft über, der Weihnachtsbaum geht in Flammen auf, Einbrecher nutzen den Sommerurlaub, um die Wohnung auszuräumen.

Horrorvorstellungen, die wohl jedem schon einmal unruhige Minuten beschert haben. Zu Recht – wie die Statistik zeigt. Denn Jahr für Jahr werden über 1,5 Millionen Versicherungsfälle durch die Hausratversicherer reguliert. Und nur rund 80% aller Haushalte in Deutschland sichern sich über den Abschluss einer Hausratversicherung ihre sorgenlosen Nächte oder Urlaube ab.

Das ist auch gut so, denn eine leistungsstarke Versicherung hilft, zumindest den materiellen Schaden in Grenzen zu halten. Sie schützt bei Einbruch, Vandalismus und wenn Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Leitungswasser das Hab und Gut zerstören oder beschädigen. Die Beiträge sind erschwinglich – vor allem im Vergleich zum möglichen Schaden.

Die Prämie richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme, die die Gesellschaft im Schadensfall maximal erstatten muss – also in etwa nach dem Wert des gesamten Hausrats. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen.

  
Vorsicht vor Unterversicherung!
Vorsicht vor Unterversicherung!

Die Versicherungssumme legen Sie selbst fest. Dabei sollten Sie sehr genau vorgehen. Denn wer zu viel angibt, läuft Gefahr, zu hohe Prämien zu bezahlen. Wer zu wenig ansetzt, riskiert eine „Unterversicherung“. Die Folge: Die Versicherung zahlt im Ernstfall nur den Bruchteil des kompletten Schadens.

650 Euro pro Quadratmeter – so lautet eine gängige Formel, die im Zusammenhang mit der Versicherungssumme immer wieder auftaucht. Doch Vorsicht: „Dieser Ansatz ist viel zu pauschal”, meinen Versicherungsexperten vom Bund der Versicherten. So kann ein kleines Appartement in der City deutlich luxuriöser ausgestattet sein als das weitläufige Haus auf dem Land. Besser sei es, sich einfach einmal zwei Stunden Zeit zu nehmen und regelrecht Inventur zu machen. Dabei sind neben den Möbeln auch Computer, Hi-Fi-Geräte und Kleidung zu berücksichtigen. Gegenstände im Keller oder in der Garage müssen die Versicherten ebenfalls in ihre Wertermittlungsbogen aufnehmen.

Wichtig: Versichert ist der Neuwert. Daher muss bei der Wertermittlung bedacht werden, wie viel die Wiederbeschaffung aktuell kosten würde. So können etwa ein Anzug oder Geschirr heute viel teurer sein als noch vor fünf Jahren. Umgekehrt sind elektronische Geräte aufgrund der technischen Entwicklung inzwischen oft weniger wert als beim Erwerb.

OVB Tipp: Checken Sie per Versandhauskatalog oder Internet die aktuellen Preise!

Der beste Schutz hilft allerdings wenig, wenn der Versicherte den Schaden grob fahrlässig mitverursacht hat. Wenn zum Beispiel Einbrecher durch das gekippte Fenster ins Haus gelangen oder der Schlauch der laufenden Waschmaschine platzt, während niemand in der Wohnung ist.

Was die Versicherung in solch einem Fall erstatten muss, hängt maßgeblich von den Bedingungen ab – die kurze Checkliste am Rande dieser Seite gibt Aufschluss darüber. Der Versicherer wird die Erstattung entsprechend dem Mitverschulden des Versicherten reduzieren.

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OVB Tipp OVB Tipp

Überprüfen Sie regelmäßig die Höhe Ihrer Hausratversicherung. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie in eine größere Wohnung oder Ihr neues Haus ziehen. Denn dann wächst meistens auch die Einrichtung und somit auch der zu versichernde Wert.

Hintergrund: Sobald die vereinbarte Versicherungs- summe niedriger liegt als der Neuwert des versicherten Mobiliars, kann sich der Versicherer auf Unterver- sicherung berufen.

Folge: Sie erstattet nur einen Teil, selbst wenn der Gesamt- schaden noch im Rahmen der gesamten Deckungssumme liegt!

Erfahrungsgemäß neigen viele Menschen dazu, den Neuwert ihrer Sachen geringer einzuschätzen, als er tatsächlich ist.

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Checkliste, Tipps und Infos Checkliste, Tipps und Infos

Mitverschulden: Die Gesellschaft zahlt auch, wenn der Versicherte den Schaden grob fahrlässig mitverursacht hat. Verweigern dürfen die Gesellschaften die Erstattung lediglich bei Vorsatz (z.B. bei Brandstiftung).

Wertsachen: Die Versicherer müssen mindestens 20% (max. 50%) der Versicherungssumme erstatten. Bei Bargeld liegt die Grenze oft bei 1.500 Euro. Wer größere Schätze in seinen vier Wänden verbirgt, sollte daher versuchen, die Entschädigungs-grenzen zu erhöhen.

Überspannung: Der normale Versicherungsschutz umfasst in der Regel nur Schäden aufgrund von direkten Blitzeinschlägen. Sinnvoll ist es, sich zusätzlich gegen Überspannungsschäden abzusichern.

Stehendes Gewässer: Eigentümer von Aquarien oder Wasserbetten müssen darauf achten, dass auch diese Gefahrenquellen in den Bedingungen auftauchen. Zur Serienausstattung gehört nur der Schutz vor Leitungswasser.

Naturkatastrophen: Die Erweiterung um Elementarschäden ist bereits ab etwa 60 Euro im Jahr zu haben. Wer bereits Vorschäden hat oder in gefährdeten Gebieten wohnt, wird sich allerdings mit der Suche nach einem Versicherer schwer tun können.

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