Die Versicherungssumme legen Sie selbst fest. Dabei sollten Sie sehr genau vorgehen. Denn wer zu viel angibt, läuft Gefahr, zu hohe Prämien zu bezahlen. Wer zu wenig ansetzt, riskiert eine „Unterversicherung“. Die Folge: Die Versicherung zahlt im Ernstfall nur den Bruchteil des kompletten Schadens.
650 Euro pro Quadratmeter – so lautet eine gängige Formel, die im Zusammenhang mit der Versicherungssumme immer wieder auftaucht. Doch Vorsicht: „Dieser Ansatz ist viel zu pauschal”, meinen Versicherungsexperten vom Bund der Versicherten. So kann ein kleines Appartement in der City deutlich luxuriöser ausgestattet sein als das weitläufige Haus auf dem Land. Besser sei es, sich einfach einmal zwei Stunden Zeit zu nehmen und regelrecht Inventur zu machen. Dabei sind neben den Möbeln auch Computer, Hi-Fi-Geräte und Kleidung zu berücksichtigen. Gegenstände im Keller oder in der Garage müssen die Versicherten ebenfalls in ihre Wertermittlungsbogen aufnehmen.
Wichtig: Versichert ist der Neuwert. Daher muss bei der Wertermittlung bedacht werden, wie viel die Wiederbeschaffung aktuell kosten würde. So können etwa ein Anzug oder Geschirr heute viel teurer sein als noch vor fünf Jahren. Umgekehrt sind elektronische Geräte aufgrund der technischen Entwicklung inzwischen oft weniger wert als beim Erwerb.
OVB Tipp: Checken Sie per Versandhauskatalog oder Internet die aktuellen Preise!
Der beste Schutz hilft allerdings wenig, wenn der Versicherte den Schaden grob fahrlässig mitverursacht hat. Wenn zum Beispiel Einbrecher durch das gekippte Fenster ins Haus gelangen oder der Schlauch der laufenden Waschmaschine platzt, während niemand in der Wohnung ist.
Was die Versicherung in solch einem Fall erstatten muss, hängt maßgeblich von den Bedingungen ab – die kurze Checkliste am Rande dieser Seite gibt Aufschluss darüber. Der Versicherer wird die Erstattung entsprechend dem Mitverschulden des Versicherten reduzieren.