Dienst-Haftpflichtversicherung
Gerade als Lehrer, Erzieher und Mitarbeiter von Kindergärten, egal ob angestellt oder als Arbeiter im öffentlichen Dienst, sind Sie einem speziellen Berufs- und Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie trifft eine Aufsichtspflicht bei Schulausflügen, Wandertagen, beim Sportunterricht und ähnlichen Aktivitäten. Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie in diesen und weiteren Fällen vor den finanziellen Konsequenzen Ihrer speziellen Haftung als Lehrer oder Erzieher, aber auch gleichzeitig als Privatperson. Das heißt, Sie brauchen nur diese und keine weitere private Haftpflichtversicherung!
Amts-Haftpflichtversicherung
Die Amts-Haftpflicht prüft und reguliert Schadensersatzansprüche von Dritten, die durch die berufliche Tätigkeit als Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten verursacht wurde.
Voraussetzung für die Versicherung ist die Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
trägt das Risiko für Sie als Kraftfahrzeugbesitzer.
Jagd-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung brauchen alle Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter bzw. Forstbeamte, Förster, Forstaufseher, Berufsjäger und Jagdaufseher. Sie schützt vor dem erhöhten Risiko aufgrund der Verwendung von Schusswaffen. Die Jagdbehörde verlangt für die Beantragung des Jagdscheins den Nachweis einer bestehenden Jagd-Haftpflichtversicherung.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Selbst genutzte Immobilien sind durch die Privathaftpflicht abgesichert. Vermieter jedoch haften unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden, die durch eine Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht an ihren Mietimmobilien verursacht werden. Versichert sind Eigentümer bzw. Inhaber von Mietobjekten — dies schließt Häuser, Garagen, selbstbewohnte Mehrfamilienhäuser sowie unbebaute Grundstücke ein.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den versicherten Eigentümer vor möglichen hohen Schadensersatzansprüchen. Selbst wenn Sie einen Architekten, eine Baufirma oder Handwerker beauftragen, können Sie für Versäumnisse z.B. bei der Absicherung haftbar gemacht werden.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Halter von Hunden, Pferden, Rindern bzw. anderen Reit- und Zugtieren sowie wilden Tieren sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen immer verantwortlich, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet. Ob sie im Einzelfall wirklich Schuld haben, spielt keine Rolle. Sie haften in voller Höhe und mit ihrem gesamten Vermögen!