Donnerstag, 11. März 2010
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Gut zu wissen ...

Im Schadensfall trägt die private Haftpflicht-versicherung nicht nur die Kosten zur Regulierung, sondern auch mögliche Prozesskosten. Der Versicherer kann so eine gerichtliche Auseinander-setzung auch im Namen der versicherten Person übernehmen.

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Kleine Ursache, großer Schaden

Hurra, Freitag der 13.Es gibt viele Fälle im Leben, die zu Schadensersatzansprüchen führen. Und meist geschieht das aus Leichtsinn oder Achtlosigkeit: Treten Sie beispielsweise in ein Gespräch vertieft bei Rot auf die Straße und ein Autofahrer muss ausweichen, weswegen er wiederum ein parkendes Auto rammt, stehen die sich daraus ergebenden Kosten auf Ihrem Zettel. Das Gleiche gilt, wenn Sie im Winter vergessen den Weg zu streuen und ein Passant sich bei einem Sturz verletzt. Hier übernimmt Ihre private Haftfpflichtversicherung die Behandlungskosten und etwaige weitere Kosten, wie z.B. den Verdienstausfall.

Ansonsten haften Sie für solche Schäden grundsätzlich in unbeschränkter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen. Kleine Schäden können Sie wahrscheinlich noch selbst bezahlen, aber bei größeren Sach- und Personenschäden kann eine erhebliche Summe zur echten Belastung bis hin zur Existenzgefährdung werden.

Sie sehen, die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

  
Wer ist wie versichert?

Kinder sind grundsätzlich im Familien-Tarif mitversichert, solange sie unverheiratet sind. Für volljährige Kinder besteht Versicherungsschutz, sofern diese sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung (Lehre/Studium) befinden – auch, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, beispielsweise während des Studiums.

Grundsätzlich benötigt man als verheiratetes sowie in einer Lebensgemeinschaft lebendes Paar mit einem gemeinsamen Hausstand nur eine einzige Haftpflichtversicherung für beide Personen.

OVB Finanz-Tipp:

Die Deckungssumme sollte den Betrag von 1 Million Euro nicht unterschreiten!

  
Spezielle Haftpflichtversicherungen

Dienst-Haftpflichtversicherung
Gerade als Lehrer, Erzieher und Mitarbeiter von Kindergärten, egal ob angestellt oder als Arbeiter im öffentlichen Dienst, sind Sie einem speziellen Berufs- und Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie trifft eine Aufsichtspflicht bei Schulausflügen, Wandertagen, beim Sportunterricht und ähnlichen Aktivitäten. Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie in diesen und weiteren Fällen vor den finanziellen Konsequenzen Ihrer speziellen Haftung als Lehrer oder Erzieher, aber auch gleichzeitig als Privatperson. Das heißt, Sie brauchen nur diese und keine weitere private Haftpflichtversicherung!

Amts-Haftpflichtversicherung
Die Amts-Haftpflicht prüft und reguliert Schadensersatzansprüche von Dritten, die durch die berufliche Tätigkeit als Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten verursacht wurde.
Voraussetzung für die Versicherung ist die Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften.

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
trägt das Risiko für Sie als Kraftfahrzeugbesitzer.

Jagd-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung brauchen alle Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter bzw. Forstbeamte, Förster, Forstaufseher, Berufsjäger und Jagdaufseher. Sie schützt vor dem erhöhten Risiko aufgrund der Verwendung von Schusswaffen. Die Jagdbehörde verlangt für die Beantragung des Jagdscheins den Nachweis einer bestehenden Jagd-Haftpflichtversicherung.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Selbst genutzte Immobilien sind durch die Privathaftpflicht abgesichert. Vermieter jedoch haften unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden, die durch eine Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht an ihren Mietimmobilien verursacht werden. Versichert sind Eigentümer bzw. Inhaber von Mietobjekten — dies schließt Häuser, Garagen, selbstbewohnte Mehrfamilienhäuser sowie unbebaute Grundstücke ein.

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den versicherten Eigentümer vor möglichen hohen Schadensersatzansprüchen. Selbst wenn Sie einen Architekten, eine Baufirma oder Handwerker beauftragen, können Sie für Versäumnisse z.B. bei der Absicherung haftbar gemacht werden.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Halter von Hunden, Pferden, Rindern bzw. anderen Reit- und Zugtieren sowie wilden Tieren sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen immer verantwortlich, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet. Ob sie im Einzelfall wirklich Schuld haben, spielt keine Rolle. Sie haften in voller Höhe und mit ihrem gesamten Vermögen!

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Das regelt sie:

Die private Haftpflicht-versicherung hat die Aufgabe:

  • die Frage zu prüfen, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadensersatzpflicht besteht
  • berechtigte Schadensersatzansprüche zu regulieren
  • unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren
  • weltweit zu schützen – im Ausland übernimmt sie dortige Schäden bei Aufenthalten bis zu einem Jahr
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Das regelt sie NICHT:

Die private Haftpflicht-versicherung wird:

  • keine speziellen Risiken absichern
  • nicht für Schäden haften, die durch Tätigkeiten im Beruf oder in übernommenen Ämtern verursacht werden
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