Am 1. Januar 2009 ist die letzte Stufe der Gesundheitsreform in Kraft getreten. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht für alle Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Wer nicht krankenversichert war, kehrte in seine letzte Versicherung zurück, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Wer zuvor nicht gesetzlich versichert war, wird automatisch der privaten Krankenversicherungspflicht zugeordnet.
Der Basistarif der privaten Krankenversicherer
Mit Einführung der Versicherungspflicht müssen alle privaten Krankenversicherungen einen in Leistung und Beitrag mit der gesetzlichen Versicherung vergleichbaren Basistarif anbieten. Damit erhalten auch Menschen mit Vorerkrankungen einen Zugang zur privaten Krankenversicherung. Neutarife mit übertragbaren Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherungen zum Krankengeld sowie Krankentagegeld eröffnen zusätzliche Chancen für gesetzlich Versicherte.
Aktuelles zur gesetzlichen Krankenversicherung
Ab dem 1. Juli 2009 wird der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,9% gesenkt. Einige Krankenkassen müssen dann einen Zusatzbeitrag erheben. In diesem Fall haben Sie ein generelles Kündigungsrecht von zwei Monaten ab Beitragssatzerhöhung. Sie können also ihre Krankenkasse wechseln und so weitere Euros sparen.