Mittwoch, 10. März 2010
Copyright © 2009 by OVB Vermögensberatung AG
Mittwoch, 10. März 2010

Metanavigation: Die wichtigsten Links auf der Seite der OVB Vermögensberatung AG:

Sie befinden sich hier: Krankenversicherung

Navigation: Alle Links zu unserem Informationsangebot ueber Versicherung, Altersvorsorge, Finanzierung, Rente, Riester und dem Unternehmen der OVB Vermoegensberatung AG

 

Contentbereich: Ab hier finden Sie alle Informationen über den Finanzdienstleister OVB Holding AG für Investoren und Presse.

Absicherung
Berufsunfähigkeit
Krankenversicherung
private Krankenversicherung
Unfallversicherung
Sachversicherung
  
Im Ausland versichert

Bei den Ländern, mit denen kein Sozialversicherungs-abkommen besteht, zahlt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht. Aber auch für das europäische Ausland ist eine Auslandsreise-krankenversicherung sinnvoll.

 | 
Gesund versichert – mit der richtigen Krankenversicherung

KrankenversicherungDie richtige Krankenversicherung zu finden gleicht der Suche nach der vielzitierten Nadel im Heuhaufen. Noch schwieriger wirds, wenn man eine private Vollversicherung sucht. Aber auch der Wechsel innerhalb der gesetzlichen Ebene gestaltet sich auch nicht gerade einfach. Denn was es mit dem Gesundheitsfonds auf sich hat, das weiß man als Laie auch nicht unbedingt einzuschätzen. Da ist man verständlicherweise schlichtweg überfragt, wenn es um die Wahl der richtigen Krankenversicherung geht.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, zu wechseln.

Gerade jetzt ist es sinnvoll, sich die Versicherungslage einmal genauer anzuschauen: Die Privatversicherten können einen Teil der gebildeten Altersrückstellungen quasi mitnehmen, und die gesetzlich Versicherten haben Sonderkündigungsrechte, falls ihre Krankenversicherungen ab dem 1. Juli 2009 Zusatzbeiträge zu dem neuen gesetzlich festgelegten Beitrag von 14,9% erhebt. Auch der Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung ist für alle Angestellten möglich, sobald ihr Jahreseinkommen einen festgelegten Wert übersteigt. 

Zahlen, Daten, Fakten

  
Die Folgen der Gesundheitsreform

KrankenversicherungAm 1. Januar 2009 ist die letzte Stufe der Gesundheitsreform in Kraft getreten. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht für alle Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Wer nicht krankenversichert war, kehrte in seine letzte Versicherung zurück, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Wer zuvor nicht gesetzlich versichert war, wird automatisch der privaten Krankenversicherungspflicht zugeordnet.

Der Basistarif der privaten Krankenversicherer

Mit Einführung der Versicherungspflicht müssen alle privaten Krankenversicherungen einen in Leistung und Beitrag mit der gesetzlichen Versicherung vergleichbaren Basistarif anbieten. Damit erhalten auch Menschen mit Vorerkrankungen einen Zugang zur privaten Krankenversicherung. Neutarife mit übertragbaren Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherungen zum Krankengeld sowie Krankentagegeld eröffnen zusätzliche Chancen für gesetzlich Versicherte.
 

Aktuelles zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ab dem 1. Juli 2009 wird der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,9% gesenkt. Einige Krankenkassen müssen dann einen Zusatzbeitrag erheben. In diesem Fall haben Sie ein generelles Kündigungsrecht von zwei Monaten ab Beitragssatzerhöhung. Sie können also ihre Krankenkasse wechseln und so weitere Euros sparen.

  
Die Kasse zahlt immer weniger, Sie immer mehr.

Arbeitnehmer, Arbeitslose, Studenten und Rentner sind pflicht- oder freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die wachsende Zahl von älteren Menschen wird das staatliche Gesundheitssystem auf Dauer nicht mehr funktionieren. Die Folgen bekommen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen schon heute deutlich zu spüren:

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse Ihre Zuzahlungen
Arztbesuch 10 € je Quartal für jede erste Inanspruchnahme, die nicht auf einer Überweisung beruht
(Ausnahmen: Vorsorge - und Kontrolluntersuchungen)
Zahnersatz (zahnärzliche Behandlung plus Material- und Laborkosten Zuzahlung mindestens 50 %; nach 10-jähriger Vorsorge mindestens 35 %; plus 100 % für hochwertige Versorgung.
Arznei-, Verbandmittel und Haushaltshilfe für Versicherte ab 18 Jahren* 10% je Mittel (mind. 5 € und max. 10 €), höchstens die Kosten des Mittels
Heilmittel (Massagen, Fango, Krankengymnastik usw.) für Versicherte ab 18 Jahren 10% der Kosten je Anwendung plus 10 € je Verordnung
Stationäre Fahrkosten 10% pro Fahrt (mind. 5 € und max. 10 €)
Krankenhausbehandlung für Versicherte ab 18 Jahren 10 € für die ersten 28 Tage
Hilfsmittel ab 18 Jahren Für Brillen und Kontaktlinsen 100%; für sämtliche sonstigen Hilfsmittel 10 % (mind. 5 € und max. 10 €); darüber hinaus gelten für bestimmte Hilfsmittel (Krankenfahrstühle usw.) Festbeträge

* Arzneimittel werden von der Zuzahlung befreit, wenn ihr Preis mindestens 30% unter dem Festbetrag liegt.

 | 
Die Gesundheitskarte Die Gesundheitskarte

Ab dem 1. Oktober 2009 starten die Krankenkassen die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte, die die jetzige Versicherungskarte ersetzt. Zu den administrativen Angaben gesellen sich dann Daten, die für die Ausgabe eines elektronischen Rezepts und für Behandlungen im europäischen Ausland notwendig sind.

Informationen des Bundes-ministeriums für Gesundheit über die elektronische Gesundheitskarte.

 | 

Fussbereich: Suchfeld, Loginlinks, Copyrighthinweis und Link zu den Datenschutzbestimmungen.

Copyright © 2009 by OVB Vermögensberatung AG