In vielen Berufen kann man sich das gar nicht vorstellen. Was soll schon passieren, dass ein Ausüben des jetzigen Berufs nicht mehr möglich ist.
Dabei kann es schnell so weit sein. Oder wussten Sie, dass jeder vierte Berufstätige tatsächlich berufsunfähig wird und aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Rentenalter arbeiten kann?
Und dann ist es nicht nur kritisch, was den Moment betrifft. Die ganze Planung zur Altersvorsorge kann wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Dies verdeutlicht, warum es so wichtig ist, sich privat abzusichern. Denn nur so können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.
Die Leistung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherungsfall tritt bereits ein, wenn der Versicherungsnehmer voraussichtlich sechs Monate oder länger dauernd berufsunfähig sein wird. Je nach Versicherungsbedürfnis wird die Grenze der Beurteilung der Berufsunfähigkeit meist bei 50% oder 75% der gesundheitlichen Einschränkungen angesiedelt. Teilrenten werden sogar schon ab 25% der Berufsunfähigkeit angeboten. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist darauf zu achten, dass der Versicherer nicht den Versicherungsnehmer darauf verweisen kann, berufsfremden, aber noch zumutbaren Tätigkeiten nachzugehen, bevor er als berufsunfähig eingestuft wird.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Sie erhalten einen Ausgleich der Versorgungslücke auf Grundlage der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
- Die vertraglich vereinbarte Rente wird bei dauerhafter Berufsunfähigkeit ab z.B. 50% bezahlt.
- Die versicherte Rente wird in vereinbarter Höhe gezahlt, unabhängig von sonstigen Einkünften.
- Im Falle der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Verbindung mit einer privaten Altersvorsorge zahlt Ihnen die Versicherungsgesellschaft Ihren Beitrag für diese Altersversorgung bis an das Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. bis zum Ende der Berufsunfähigkeit.
- Es gilt weltweiter Versicherungsschutz.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt auch im Falle der Pflegebedürftigkeit ein.
- Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können steuerlich geltend gemacht werden.