Samstag, 31. Juli 2010
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Höhe der BU-Rente

Experten empfehlen die volle Absicherung des Erwerbseinkommens.

 

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Was passiert, wenn Sie plötzlich nicht mehr arbeiten können?

BerufsunfähigkeitIn vielen Berufen kann man sich das gar nicht vorstellen. Was soll schon passieren, dass ein Ausüben des jetzigen Berufs nicht mehr möglich ist.

Dabei kann es schnell so weit sein. Oder wussten Sie, dass jeder vierte Berufstätige tatsächlich berufsunfähig wird und aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Rentenalter arbeiten kann?

Und dann ist es nicht nur kritisch, was den Moment betrifft. Die ganze Planung zur Altersvorsorge kann wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Dies verdeutlicht, warum es so wichtig ist, sich privat abzusichern. Denn nur so können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.

Die Leistung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Versicherungsfall tritt bereits ein, wenn der Versicherungsnehmer voraussichtlich sechs Monate oder länger dauernd berufsunfähig sein wird. Je nach Versicherungsbedürfnis wird die Grenze der Beurteilung der Berufsunfähigkeit meist bei 50% oder 75% der gesundheitlichen Einschränkungen angesiedelt. Teilrenten werden sogar schon ab 25% der Berufsunfähigkeit angeboten. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist darauf zu achten, dass der Versicherer nicht den Versicherungsnehmer darauf verweisen kann, berufsfremden, aber noch zumutbaren Tätigkeiten nachzugehen, bevor er als berufsunfähig eingestuft wird.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Sie erhalten einen Ausgleich der Versorgungslücke auf Grundlage der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
  • Die vertraglich vereinbarte Rente wird bei dauerhafter Berufsunfähigkeit ab z.B. 50% bezahlt.
  • Die versicherte Rente wird in vereinbarter Höhe gezahlt, unabhängig von sonstigen Einkünften.
  • Im Falle der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Verbindung mit einer privaten Altersvorsorge zahlt Ihnen die Versicherungsgesellschaft Ihren Beitrag für diese Altersversorgung bis an das Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. bis zum Ende der Berufsunfähigkeit.
  • Es gilt weltweiter Versicherungsschutz.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt auch im Falle der Pflegebedürftigkeit ein.
  • Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können steuerlich geltend gemacht werden.
  
Die gesetzlichen Ansprüche

Für alle die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es keinen gesetzlichen Berufunfähigkeitsschutz mehr, sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente.

Einen Anspruch auf die volle Rente hat nur, wer weniger als drei Stunden arbeiten kann – und erhält dann max. 38% des letzten Bruttoeinkommens. Diese Rente reduziert sich um die Hälfte bei drei- bis sechsstündiger Berufsunfähigkeit. Wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann bekommt keinen Euro. Dem Rentenbezieher wird hierbei jede Tätigkeit zugemutet. Der erlernte Beruf spielt keine Rolle!

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Das sagt Stiftung Warentest

Grundsätzlich rät STIFTUNG WARENTEST: „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder haben. Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, braucht finanzielle Mittel, um seinen Lebensstandard trotzdem aufrechtzuerhalten.“

  • Pflichtversicherte müssen bei Berufsunfähigkeit mit großen Einbußen rechnen.
  • Berufsanfänger haben in den ersten fünf Jahren grundsätzlich keine gesetzliche Absicherung und gehen völlig leer aus.
  • Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrenten.
  • Nicht Erwerbstätige, wie z.B. Studenten und Hausfrauen, sollten einen Berufs-unfähigkeitsschutz haben. Denn das finanzielle Risiko ist enorm, wenn die Arbeitskraft verloren geht.
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Interessant ab Jahrgang 61 Interessant ab Jahrgang 61

Wussten Sie, dass Sie keine Rente bekommen, wenn Sie in der Lage sind, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten? Dabei spielt es keine Rolle, was Sie gelernt haben oder ob die Tätigkeit, die bei einer  Berufsunfähigkeit ausgeübt werden kann, überhaupt zumutbar ist. So kann der Mediziner durchaus gezwungen sein, den Job seines Lebens gegen einen Platz an der Supermarktkasse zu tauschen.

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Varianten der BU-Rente

Selbstständige Berufs-unfähigkeitsversicherung

Hierbei handelt es sich um einen reinen Risikoschutz. Nach Ablauf der Versicherungsdauer wird keine Leistung fällig. Geeignet für Kunden, die bereits eine Alters-vorsorge abgeschlossen haben oder ihren bestehenden Versicherungsschutz erweitern möchten.

Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeits- zusatzversicherung

Reiner Risikoschutz. Nach Ablauf der Versicherungsdauer wird keine Leistung fällig. Zusätzlicher Todesfallschutz sichert Hinter-bliebene ab.

Kapitalbildende Versicherung mit Berufsunfähigkeits-zusatzversicherung

Das ist die Basisabsicherung für alle, die noch keine Alters-vorsorge abgeschlossen haben. Der Vorteil: Bei Berufsun-fähigkeit zahlt die Gesellschaft die Beiträge zur Hauptver-sicherung und der Versiche-rungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen — also auch die Altersvorsorge.

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