Krankenversicherung: Vergleichen lohnt sich immer noch
Bedeutet einheitlicher Beitragssatz auch einheitliche Leistungen?
Eigentlich schon, denn seit Anfang des Jahres gilt der neue Gesundheitsfonds – und damit der einheitliche Krankenversicherungsbeitrag von 15,5% für alle gesetzlich Versicherten. Dennoch lohnt es sich weiterhin, die Krankenkassen zu vergleichen und unter Umständen zu wechseln. Es gibt sie nämlich doch – die Unterschiede in den Services, Präventionsleistungen und Wahltarifen. Es geht also darum, welches Angebot den eigenen Bedarf am besten deckt.
Außerdem ist damit zu rechnen, dass einige Kassen einen Zusatzbeitrag erheben müssen. In diesem Fall haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können in eine besser wirtschaftende Kasse wechseln – manche Kassen beteiligen ihre Mitglieder sogar mit einer Prämie an ihrem eigenen Erfolg. Außerdem ist noch zu bedenken, dass nur in der privaten Krankenversicherung die vereinbarten Leistungen ein Leben lang garantiert sind. Gesetzlich Versicherte sollten also je nach Bedarf über geeignete Zusatzversicherungen nachdenken.
OVB Tipp: Durch eine steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung können Sie Krankenversicherungsbeiträge sparen. So kann die Beitragserhöhung minimiert oder sogar komplett auf das eigene Vorsorgekonto umgebucht werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, lesen Sie hier weiter oder wenden sich an Ihren OVB Finanzberater.